Praktikumsberatung
Alles Wichtige rund ums Praktikum
Öffnungszeiten des Praktikumbüros
Praktikumsbüro:
Jule Sander
Sprechzeit: Dienstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Raum 231
Tel.: (0345) 55 236 33
praktikumsbuero@medienkomm.uni-halle.de
Vorpraktikum
Informationen zum Vorpraktikum für BewerberInnen beim
Bachelor Medien- und Kommunikationswissenschaft
Stand: September 2024
- Empfohlen wird ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum in einem medienrelevanten Bereich. Dies ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Mit einem Vorpraktikum können die Chancen auf einen Studienplatz erhöht werden.
- Es muss einen Umfang von mindestens vier Wochen Ganztagstätigkeit haben. Diese vier Wochen sind am Stück abzuleisten (zwei zweiwöchige Praktika können z. B. nicht anerkannt werden).
- Das Vorpraktikum ist außerhalb der Hochschule in einem Medienbetrieb (z.B. Presseverlag, Hörfunk- oder Fernsehsender, Produktionsfirma, Tonstudio, Werbeagentur) oder einer anderen betrieblichen Einheit mit Aufgaben der Medienkonzeption, -produktion bzw. -organisation (z. B. PR-Abteilung eines Unternehmens, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) abzuleisten (siehe Studien- und Prüfungsordnung).
- Nachzuweisen sind konzeptions-, produktions- bzw. organisationsbezogene Tätigkeiten im Medienbereich. Eine reine Verwaltungstätigkeit oder kaufmännische Tätigkeit im Medienbereich reicht nicht aus; dasselbe gilt für Hilfstätigkeiten (z. B. Botendienste oder Plakate kleben).
- Äquivalente berufliche Tätigkeiten oder Berufsausbildungen können auf Antrag eventuell als Vorpraktikum anerkannt werden (etwa Werbekauffrau, GrafikerIn, BuchhändlerIn).
- Der formlose Antrag auf Anerkennung (kein Vordruck; bitte Postanschrift und E-Mail-Adresse angeben) eines Praktikums oder einer Berufstätigkeit als Vorpraktikum sollte bis zum 15. Mai 2025 beim Praktikumsausschuss der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft eingegangen sein. In Einzelfällen ist eine Einreichung bis zum 30.Juni 2025 möglich.
- Dem formlosen Antrag ist die Bescheinigung der Praktikumsstelle beizufügen.
- Die Praktikumsbescheinigung (auch die vorläufige) muss folgende Angaben enthalten: Praktikumsstelle (auch Ansprechpartner), Zeitraum und Umfang (ganztags) des Praktikums, Art und ungefährer zeitlicher Umfang der Tätigkeiten.
- Der Praktikumsausschuss verschickt bei rechtzeitiger Antragstellung rechtzeitig vor dem Bewerbungstermin einen Bescheid über die Anerkennung des Praktikums als Vorpraktikum. Dieser Bescheid ist mit dem Antrag auf Zulassung beim Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einzureichen.
ANTRÄGE auf Anerkennung eines Praktikums als Vorpraktikum bitte an
Praktikumsausschuss
Medien- und Kommunikationswissenschaft
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
06099 Halle (Saale)
RÜCKFRAGEN
praktikumsbuero@medienkomm.uni-halle.de
Tel.: (0345) 55 236 33
Praktikum im Bachelor Medien- und Kommunikationswissenschaft
Wer?
Laut Studienordnung müssen alle Studierenden im Bachelor Medien- und Kommunikationswissenschaft ein Praktikum ableisten, wobei gilt:
- Studiengang mit 60 oder 90 LP: ein Praktikum (Dauer 4 Wochen)
- Studiengang mit 120 LP: ein Praktikum (Dauer 8 Wochen) oder zwei Praktika (Dauer jeweils 4 Wochen)
Wo?
Die Praktika im Bachelor-Studium sind außerhalb der Hochschule in einem Medienbetrieb oder einer entsprechenden betrieblichen Einheit zu absolvieren. Hochschulinterne Praktika sind in Ausnahmefällen möglich und bedürfen einer obligatorischen Absprache mit dem Praktikumsbeauftragten
Mögliche Praktikumsstellen:
- Medienbetriebe und -institutionen: Verlag, Presse, Rundfunkanstalt oder -unternehmen, freie Produktionsfirma, Werbe- oder PR-Agentur, Landesmedienanstalt u. Ä.
- betriebliche Einheiten mit Aufgaben der Medienplanung, -entwicklung und -beratung: Werbe- oder PR-Abteilung eines Unternehmens, Presseamt, Kulturamt, Kommunikationsabteilung, Marketingabteilung, Marktforschung u. Ä.
- Im Theater- und Koznzertwesen, Festivals und ähnlichen Kulturveranstaltungen
- Medienbildung
- medienbezogene Vereinsarbeit
- Medien- und kommunikationswissenschaftliche Forschung
- Auslandspraktika in bereits genannten Bereichen
Die Praktikumstätigkeiten müssen studienrelevant sein (siehe Studien- Prüfungsordnung).
Wann?
Die Praktika können in jedem beliebigen Semester absolviert werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie vor dem 6. Semester abzuschließen, da nach dem Praktikum noch das Praktikumsseminar besucht werden muss.
Vor dem Studium bereits abgeleistete Praktika können nicht angerechnet werden!
Die Praktika sind in der Regel im Block während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Es sind auch kumulative Praktika möglich, die im Laufe eines Semesters abgeleistet werden.
Wie lange?
Vorgesehen sind Praktika von vier Wochen mit mindestens 34 Arbeitsstunden (insgesamt 135 Stunden). An diesem Gesamtumfang orientieren sich auch kumulative Praktika. Die Angaben bezeichnen Mindestanforderungen, die überschritten werden können.
Finden von Praktikumsplätzen
Die Studierenden müssen selbst geeignete Praktikumsplätze suchen. Aktuelle Praktikumsangebote hängen in der zweiten Etage gegenüber dem Praktikumsbüro.
Praktikumsmodul Wintersemester 2024/25
Stand: September 2024
- Die Praktika können in jedem Semester absolviert werden, nicht nur im 3. oder 5. Semester!
- Bachelor-Studierende müssen sich nach dem Semester, in dem sie ein Praktikum absolvieren möchten, für das Praktikumsmodul anmelden. Tragen Sie sich bitte zu Semesterbeginn sowohl im Stud.IP als auch im Löwenportal für das entsprechende Modul ein.
- Wenn Sie ein Praktikum gefunden haben, muss dieses gesondert anhand des Anmeldeformulars angemeldet werden.
Die genauen Termine und Modalitäten für die Teilnahme an den Praktikumsseminaren finden Sie im Stud.IP. Um das Praktikumsmodul erfolgreich abzuschließen, muss jede/r Studierende einen 15minütigen Vortrag über das Praktikum halten und am Ende des Semesters einen Praktikumsbericht abgeben.
Zeitschema Wintersemester 2024/25
- August und September: Durchführung des Blockpraktikum
- Semesterbeginn: Anmeldung im Stud.IP
- Oktober/ November: Modulanmeldung im Löwenportal (genauer Termin siehe dort)
- Im Semester: 15minütiger Vortrag über das abgeschlossene Praktikum
- Februar bis März 2025:Verfasen des Praktikumsberichts
- 31. März 2025: Abgabe des Praktikumsberichts im Hausarbeitenorder im STUD.IP
Praktikumsbericht
Nach erfolgtem Praktikum stellt die Praktikumsstelle ein Praktikumszeugnis aus. Daraus müssen Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen. Dieses ist dem Praktikumsbericht beizufügen.
Über das Praktikum (I/II) ist ein Bericht anzufertigen, in dem die Erfahrungen aus dem Praktikum beschrieben und reflektiert werden. Der Praktikumsbericht soll in der Regel ca. 15.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen und Folgendes enthalten:
- Angabe, ob Praktikum I/II (auf dem Deckblatt)
- Angaben zur PraktikantIn (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Studiensemester, Matrikelnummer; auf dem Deckblatt)
- Angaben zum Praktikumsplatz (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Betreuer/Betreuerin; auf dem Deckblatt)
- eine knappe Charakterisierung der Praktikumsstelle
- eine zusammenfassende Beschreibung der Tätigkeiten sowie der Anleitung und Betreuung der PraktikantIn
- Kommentare zu diesen Tätigkeiten und Erfahrungen, deren Organisation, Studienbezug sowie berufliche Relevanz
- ggf. allgemeine Überlegungen zum entsprechenden Berufsfeld
- Fügen Sie (soweit möglich) im Anhang Arbeitsproben bei.
Bitte achten Sie darauf, Ihren Bericht sinnvoll zu strukturieren. Es gelten die formalen Vorgaben des Leitfadens zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Der Praktikumsbericht wird zum Semesterende im Hausarbeitenordner im Stud.IP hochgeladen.
Dokumente
Formular Praktikumsanmeldung
Formular_Praktikumsanmeldung_Bachelor.pdf
(47,6 KB) vom 17.03.2010
Muster Praktikumsvertrag
Muster Praktikumsvertrag MuK.pdf
(93,1 KB) vom 25.07.2012